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Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

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Titel:

Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff feiert am 25. November 2019 seinen 65. Geburtstag.

Aktenzeichen:

22. November 2019 | 65. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungs

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

22. November 2019 (Freitag)

Nachricht:

Am 23. Januar 2001 wurde Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt und war bis zu seinem Ausscheiden am 31. Oktober 2011 Mitglied des Zweiten Senats. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Parteienrecht, das Wahlrecht, das Wehr- und Ersatzdienstrecht, das materielle und formelle Strafvollstreckungsrecht sowie das Kommunalrecht und das Körperschaftsteuerrecht. Während seiner Tätigkeit als Bundesverfassungsrichter hat Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff eine Vielzahl wichtiger Verfahren als Berichterstatter vorbereitet und zu einer Entscheidung gebracht. Nur beispielhaft seien dabei die Verfahren zur Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern (BVerfGE 113, 29), zur Fünf-Prozent Sperrklausel in Schleswig-Holstein (BVerfGE 120, 82) und zum negativen Stimmgewicht (BVerfGE 121, 266) genannt.

Die Universität Greifswald verlieh Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff 2006 die Ehrendoktorwürde. Seit 2007 ist er zudem als Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen tätig. Der Bundespräsident zeichnete ihn mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband aus.

Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff schied vor dem Ablauf seiner regulären Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht auf eigenen Wunsch aus, um als Präsident an den Bundesfinanzhof zu wechseln. Dieses Amt bekleidet er bis heute.



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